Das Mietrecht reicht vom Mietvertragsabschluss über das Mietverhältnis bis hin zu dessen Beendigung
In Deutschland gibt es ca. 41 Millionen Wohnungen; hinzu kommen zahlreiche Gewerbemietverhältnisse. Das Mietrecht regelt das Verhältnis des Vermieters und des Mieters mit allen Rechten und Pflichten. Es beginnt mit dem Mietvertragsschluss, der Grundlage der Vertragsbeziehung ist. Hier sollte bereits großes Augenmerk auf die einzelnen Regelungen gelegt werden, um nicht böse Überraschungen zu erleben.
Mietmängel und Nebenkostenabrechnungen stellen weiteres Konfliktpotential dar. Bei Gewerberaummietverhältnissen müssen zudem zahlreiche weitere Vertragspflichten beachtet und vertraglich berücksichtigt werden, um den Belangen des Mieters und Vermieters ausreichend gerecht zu werden.
Mietrecht
Wir beraten und vertreten unsere Mandanten beispielsweise in folgenden mietvertraglichen Bereichen:
- Abschluss eines Mietvertrages
- Mieterhöhung
- Nebenkostenabrechnung
- Kündigung des Mietverhältnisses
- Mietmängel
- Einforderung von Mietrückständen
- Erhebung einer Räumungs- und Zahlungsklage