Zum Erbrecht zählen Lebenssituationen von der Errichtung eines Testamentes bis hin zum Erbfall
Irgendwann im Leben stellt sich für jeden Menschen die Frage, ob und wie er seine Rechtsnachfolge regeln will. Die umfangreichen gesetzlichen Regelungen sind meistens unbekannt und für viele Regelungssituationen unbefriedigend. Eigene Testamente verkleinern oft die gesetzlichen Regelungsmöglichkeiten und bergen die Gefahr ungewollter juristischer Auslegungen, über die die Erben später intensiv und kostenträchtig streiten. Die Kosten für die Rechtsstreitigkeiten übersteigen oft die Kosten eines Testaments vom Fachmann (Notar) um ein Vielfaches. Zudem werden Konflikte bei den Hinterbliebenen ausgelöst, deren Grund, Dauer und Intensität nicht bedacht werden. Aufgrund der langjährigen Erfahrung eines Fachmannes lassen sich durch seine Beratung auch komplexe Problemstellungen zufriedenstellend und überzeugend für Sie und Ihr gesamtes Umfeld regeln.
Soweit solche Probleme bereits für die Nachkommen bestehen, sollten sie sich gemeinsam Rat für eine vernünftige Regelung der Nachlassverhältnisse einholen, um eine gemeinsame befriedigende Lösung zu erarbeiten. Damit können langwierige und unnötige Prozesse vermieden werden.
Erben haften für alle Verbindlichkeiten des Verstorbenen, und zwar unbegrenzt. Deshalb stellt sich oft die Frage, ob die Erbschaft ausgeschlagen oder ansonsten die Haftung aufgrund gesetzlicher Möglichkeiten eingeschränkt werden kann. Dazu ist oft die Bestellung eines Nachlassverwalters durch das Amtsgericht (Nachlassgericht) notwendig. Insoweit wird i. d. R. nur der Fachmann die zutreffenden rechtlichen Schritte einleiten können. Eine Beratung ist für solche Fälle dringend zu empfehlen. Die Ausschlagung der Erbschaft, die bei einem Notar erfolgen kann, ist im Übrigen nur innerhalb von sechs Wochen nach Kenntnis des Erbfalls (meist der Todeszeitpunkt) möglich. Die anstehenden Fragen sind daher unverzüglich zu klären und fristgemäß einer Lösung zuzuführen.
Ferner sind die Rechtsansprüche eines übergangenen gesetzlichen Erben (Enterbung) zu klären und durchzusetzen. Oftmals werden bewusst vor dem Tod des Erblassers wesentliche Vermögensteile verschenkt, um Erben und Pflichtteilsberechtigte zu benachteiligen. Hier sind die entsprechenden gesetzlichen Gegenmaßnahmen zu treffen.
Insgesamt ist das Erbrecht sehr umfassend und komplex, so dass Sie einen erfahrenen Fachmann auf dem Gebiet benötigen.
Erbrecht
Wir beraten und vertreten unsere Mandanten beispielsweise in folgenden erbrechtlichen Bereichen
Beratung und Vertretung vor dem Erbfall
- Unternehmensnachfolge
- Übertragung von Immobilien mit Rückforderungsvorbehalten / Wohnungsrecht / Nießbrauch
- Familientestament
- Unternehmertestament
- Ehegattentestament
- Testamente von Eheleuten unterschiedlicher Nationalität
- Immobilien im Erbrecht (Inland / Ausland)
- Vermögensübertragung zu Lebzeiten
- Immobilienübertragung zu Lebzeiten
- Vermeidung von Pflichtteilsansprüchen
- Ausschluss von Schwiegerkindern
- Erb- und Pflichtteilsverzichtsverträge
- Erbschaftsteuerliche Gestaltungen
- Vor- und Nacherbschaft
- Vermächtnisse und Auflagen
- Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen
Beratung und Vertretung nach dem Erbfall
- Alleinerbe (Nachlassforderungen, Herausgabe- und Auskunftsansprüche)
- Erbengemeinschaften (Ausgleichung / Abschichtung / Auseinandersetzung)
- Vorerbschaft und Nacherbschaft
- Vermächtniserfüllung
- Auflagenerfüllung
- Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzung
- Nachlassverbindlichkeiten (Haftungsbegrenzung)
- Testamentsvollstreckung