Zur Notartätigkeit zählt die Beurkundung und Beglaubigung von Erklärungen und Vereinbarungen
Die Haupttätigkeit des Notars ist die Beurkundung von Rechtsgeschäften jeglicher Art und von Tatsachenfeststellungen. Dabei ist er zur Unabhängigkeit und Unparteilichkeit verpflichtet, was ihn vom Rechtsanwalt, der die Interessen einer Partei vertritt, unterscheidet. Der Notar bekleidet dabei ein öffentliches Amt und übt hoheitliche Tätigkeiten aus. Insoweit ist er befugt, das Landeswappen Nordrhein-Westfalens zu führen. Im Oberlandesgerichtsbezirk Hamm gilt das Anwaltsnotariat. Der Anwaltsnotar übt zwei Berufe aus: Er ist zum einen Rechtsanwalt und zum anderen Notar; dies unterscheidet ihn vom Nur-Notar (z.B. in Bayern). In der Bundesrepublik Deutschland gibt es insgesamt ca. 7.000 notarielle Berufsträger.
Unsere Notartätigkeit (seit 1979)
Die Notartätigkeit unserer Kanzlei erfolgt seit dem Jahre 1979 und somit seit über 40 Jahren. Seinerzeit wurden die Kanzleigründer Norbert Frieling und Jürgen Warmbold zu Notaren bestellt. Von 1992 bis 2021 agierte Frau Rita Deppenkemper als Notarin in der Sozietät. Im Jahr 2011 wurde Rechtsanwalt Johannes Warmbold, im Jahr 2019 Rechtsanwalt Steffen Fiedler zum Notar bestellt. 2017 bzw. 2019 erreichten Jürgen Warmbold und Norbert Frieling die Altersgrenze und sind nunmehr Notare a.D. Norbert Frieling steht als vormals dienstältester Notar Deutschlands mit seiner langjährigen Erfahrung auf diesem Gebiet weiter zur Verfügung. Profitieren Sie von unserer Kompetenz durch Wissen und jahrzehntelange Erfahrung!
Notartätigkeit
Wir stehen Ihnen gerne unter anderem in folgenden notariellen Bereichen zur Verfügung:
Grundstücksrecht
◦ Kaufverträge über Grundstücke
◦ Erbbaurechte
◦ Wohnungs- und Teileigentum
◦ Grundschulden, Hypotheken, Dienstbarkeiten
Vorsorgevollmachten mit und ohne Patientenverfügung
Erbrecht
◦ Testamente
◦ Erbverträge
◦ Erbscheinsanträge
◦ Erb- und Pflichtteilsverzichtsverträge
◦ Erbauseinandersetzungsverträge
Hofübergabeverträge
Familienrecht
◦ Eheverträge
◦ Trennungsvereinbarungen
◦ Scheidungsfolgenverträge
◦ Erklärungen im Kindschaftsrecht, wie Vaterschaftsanerkennungen und Sorgerechtserklärungen
◦ Unterhaltsverpflichtungen/-vereinbarungen
Gesellschaftsrecht
◦ Gründungen von juristischen Personen wie GmbH, Kommanditgesellschaften, OHG, Aktiengesellschaften, UG (haftungsbeschränkt)
◦ Umwandlungen und Verschmelzungen
◦ Satzungsänderungen
◦ Handels- und Vereinsregisteranmeldungen
◦ auch für Zweigniederlassungen von Gesellschaften nach ausländischem Recht, z. B. wie bei der englischen Ltd. (Limited).
Unterschriftsbeglaubigungen