Zum Arbeitsrecht zählen Lebenssituationen vom Abschluss bis hin zur Beendigung eines Arbeitsverhältnisses
Das deutsche Arbeitsrecht ist ein Rechtsgebiet, das die Rechtsbeziehungen zwischen einzelnen Arbeitnehmern und Arbeitgebern (Individualarbeitsrecht) sowie zwischen den Koalitionen und Vertretungsorganen der Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber (Kollektives Arbeitsrecht) regelt.
Trotz einiger Bemühungen und der Regelung im Einigungsvertrag (Art. 30), ein Arbeitsgesetzbuch zu schaffen, gibt es bisher noch keine einheitliche Kodifikation des Arbeitsrechts. Regelungen finden sich daher zersplittert in unzähligen Rechtsquellen.
Ausgangspunkt des Arbeitsrechts ist der Arbeitsvertrag, durch den das Arbeitsverhältnis überhaupt erst begründet wird. Der Arbeitsvertrag ist eingebettet in ein komplexes System arbeitsrechtlicher Regulierungen durch Betriebsvereinbarungen bzw. Dienstvereinbarung (im öffentlichen Dienst), Tarifverträge, nationale Gesetze und Verordnungen sowie durch supranationale EU-Richtlinien und EU-Verordnungen. Auch der Rechtsprechung durch die nationalen Gerichte und den Europäischen Gerichtshof (EuGH) kommt eingeschränkt eine rechtsetzende Funktion zu.
Für den Laien ist die Fülle der Rechtsquellen unüberschaubar und er ist auf Hilfe von Fachleuten angewiesen, um die richtige Einschätzung zu seinen Rechtsfragen zu erhalten. Wir vertreten sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer bei ihren Rechtsproblemen.
Arbeitsrecht
Wir beraten und vertreten unsere Mandanten beispielsweise in folgenden arbeitsrechtlichen Bereichen:
- Abschluss eines Arbeitsvertrages
- Beendigung des Arbeitsverhältnis (Kündigung, Aufhebungsvertrag, etc.)
- Kündigungsschutzverfahren
- Geltendmachung berechtigter Lohnforderungen
- Urlaubsansprüche