Zum Familienrecht zählen die Regelungen vom Verlöbnis bis zum Ende der Ehe
Das Familienrecht regelt die Rechtsverhältnisse Ehe, Lebenspartnerschaft, Familie und Verwandtschaft. Im Falle der Trennung und Scheidung sind zahlreiche rechtliche Konsequenzen zu beachten. Zu regeln sind u.a. der Unterhalt für Kinder und den getrennt lebenden bzw. geschiedenen Ehegatten, Sorge- und Umgangsrecht, Zugewinnausgleich, Versorgungsausgleich. Ohne fundierte Kenntnisse auf diesem Gebiet ist es kaum möglich, die gesetzlichen Auswirkungen und die wirtschaftlichen Folgen abschätzen zu können.
Familienrecht
Wir beraten und vertreten unsere Mandanten in allen familienrechtlichen Bereichen:
- vorsorglich beim Abschluss eines Ehevertrages oder Lebenspartnerschaftsvertrages mit Vereinbarungen z.B. zum Güterstand, Versorgungsausgleich, Zugewinnausgleich und/oder Unterhalt
- bei Trennung und Scheidung u.a. in folgenden Bereichen:
- Abschluss einer Trennungs- und Scheidungsvereinbarung
- Trennungs- und Nachscheidungsunterhalt
- Kindesunterhalt für Minderjährige und Volljährige
- elterliche Sorge sowie Umgangsrecht für Eltern und Großeltern
- Zugewinnausgleich und Vermögensauseinandersetzung, insbesondere bei gemeinschaftlicher Immobilie
- Durchführung des Scheidungsverfahrens
- Versorgungsausgleich
- Maßnahmen nach dem Gewaltschutzgesetz
- Adoption von Minderjährigen und Volljährigen
- Vorsorgevollmacht / Patientenverfügung / Betreuungsverfügung