Die Immobilie wird in vielen Rechtsvorschriften behandelt
Bereits durch unser Notariat sind wir täglich mit Immobiliengeschäften betraut. Ergänzt wird dieses Wissen durch unsere langjährige Erfahrung im Bau- und Architektenrecht. Wir können Ihnen somit in jeder Hinsicht im privaten und gewerblichen Immobilienrecht behilflich sein, um Ihre Fragen zu klären und Ihren Interessen zur Durchsetzung zu verhelfen.
Grundstücks- und Immobilienrecht
Wir beraten und vertreten unsere Mandanten in allen Rechtsfragen rund um die Immobilie:
- Immobilienkaufverträge
- Bauverträge (Fertighausvertrag, schlüsselfertige Errichtung, Generalunternehmer)
- Übertragung von Immobilien als vorweggenommene Erbfolge mit Rückforderungsmöglichkeiten
- Dingliche Belastungen (Grundschuld, Hypothek, Dienstbarkeit, Reallast)
- Verwertung im Alter durch „umgekehrte Hypothek“
- Nachbarrecht (Grenzabstände von Bauten und Pflanzen)
- Immobilienbesteuerung (Grundsteuer, Grunderwerbsteuer, Erbschaft- und Schenkungssteuer)
- Erschließungsbeiträge
- Gesellschaftsrechtliche Regelung zwischen Eheleuten
- Zugewinnausgleich
- Modernisierung/energetische Sanierung
- Grundbuchrecht